Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
ISCHIA WANDERN G&S GmbH
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden, soweit
wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden (=Reisender) und dem
Reiseveranstalter ISCHIA WANDERN G&S GmbH (nachfolgend ISCHIA WANDERN genannt)
zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Die AGB ergänzen die gesetzlichen
Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und
füllen diese aus. Bei Buchung einer Pauschalreise ist Vertragspartner des
Reiseveranstalters der Reisende – hierbei ist es unerheblich, ob der Reisende
die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder er den Vertrag für einen anderen
Reiseteilnehmer schließt.
Diese AGB gelten nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise i.S. der §§ 651a
ff. BGB, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Mietwagen)
von ISCHIA WANDERN bucht. Gleiches gilt, wenn ISCHIA WANDERN ausdrücklich als
Reisevermittler einer einzelnen Reiseleistung (z.B. Nur-Flug) oder verbundener
Reiseleistungen gemäß § 651w BGB tätig wird und den Reisenden vor Buchung
gesondert und unmissverständlich darauf hinweist. In diesen Fällen kommen die
Allgemeinen Reisebedingungen/Geschäftsbedingungen des vermittelten
Leistungserbringers zur Anwendung, sofern diese wirksam einbezogen wurden.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
1.1 Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung von ISCHIA WANDERN auf
deren Website, in einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von
ISCHIA WANDERN, nebst ergänzenden Informationen von ISCHIA WANDERN für die
jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei Buchung vorliegen.
Durch die Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende ISCHIA WANDERN den
Abschluss des Pauschalreisevertrages für die angegebenen Personen verbindlich
an. Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die
er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2 Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) von
ISCHIA WANDERN zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird ISCHIA
WANDERN dem Reisenden eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger
übermitteln. Sofern der Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher
Anwesenheit erfolgt, hat der Reisende einen Anspruch auf eine Reisebestätigung
in Papierform; gleiches gilt bei einem Vertragsschluss außerhalb von
Geschäftsräumen.
1.3 Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Reiseanmeldung ab, so gilt
diese Reisebestätigung als ein neues Angebot, an das ISCHIA WANDERN für die
Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebotes zustande, sofern ISCHIA WANDERN auf die Änderung hingewiesen hat
und diesbezüglich seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und
der Reisende innerhalb der Bindungsfrist ISCHIA WANDERN gegenüber die Annahme
ausdrücklich oder schlüssig durch (An-) Zahlung des Reisepreises erklärt.
1.4 ISCHIA WANDERN weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im
Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g
Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht
jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen ISCHIA WANDERN und
dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen
worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der
Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers
geführt worden.
2. Bezahlung
2.1 Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises
fällig, sofern der Sicherungsschein gemäß § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 252
EGBGB an den Reisenden in Textform übermittelt wurde. Sofern die im jeweiligen
Angebot enthaltenen Flüge, Fährtickets oder Übernachtungsleistungen seitens der
Leistungsträger von ISCHIA WANDERN diesem gegenüber sofort zur Zahlung fällig
werden oder ein Flugticket bzw. Fährticket sofort nach bestätigter Buchung
ausgestellt werden muss, behält sich ISCHIA WANDERN das Recht vor, eine höhere
Anzahlung in Rechnung zu stellen. Hierüber wird der Reisende von ISCHIA WANDERN
vor Buchungsabschluss in einer nach Art. 250 § 3 EGBGB und in der
Reisebestätigung in einer nach Art. 250 § 6 EGBGB vorgeschriebenen Weise
informiert.
2.2 Der Restbetrag ist, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.1
genannten Gründen abgesagt werden kann und der Sicherungsschein in Textform
übermittelt wurde, vier Wochen vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Sofern eine
Reise noch aus den in Ziffer 7.1 genannten Gründen abgesagt werden kann, ist der
Restbetrag für diese Reise erst zu dem Zeitpunkt fällig, in dem die Reise durch
ISCHIA WANDERN nicht mehr abgesagt werden kann.
2.3 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. Buchungen, die so kurzfristig vor
Reiseantritt erfolgen, dass der gesamte Reisepreis bereits fällig ist oder
ISCHIA WANDERN die Reise nicht mehr wegen Nichterreichung der Teilnehmerzahl
absagen kann, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung nach in Textform
erfolgter Übermittlung des Sicherungsscheines fällig.
2.4 Prämien für Versicherungen und sonstige Auslagen wie Storno- und
Umbuchungsentgelte sind nach Rechnungsstellung vollständig zur Zahlung fällig.
2.5 Sofern der Reisende die Anzahlung oder Restzahlung trotz erhaltenen
Sicherungsscheins nicht zum jeweiligen Fälligkeitstag leistet, ist ISCHIA
WANDERN berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und
den Reisenden mit den in Ziffer 4.1 ff. geregelten Stornierungskosten zu
belasten.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
3.1 Die Leistungsverpflichtung von ISCHIA WANDERN ergibt sich ausschließlich aus
dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Website von ISCHIA
WANDERN, einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von ISCHIA
WANDERN unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und
Erläuterungen sowie der für die gebuchte Pauschalreise relevanten
vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB.
3.2 Mitarbeiter von Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) sowie von
Reisemittlern sind von ISCHIA WANDERN nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder
Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die
Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung oder der vorvertraglichen
Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB von ISCHIA WANDERN hinausgehen, im
Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Pauschalreisevertrages
abändern.
3.3 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und
die von ISCHIA WANDERN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Pauschalreise nicht beeinträchtigen. Darüber
hinaus müssen diese Änderungen vor Reisebeginn erklärt werden. ISCHIA WANDERN
hat den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in
hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten.
3.4 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer
Reiseleistung nach Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB oder einer Abweichung von einer
besonderen Vorgabe des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages wurde,
ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von ISCHIA WANDERN gesetzten
angemessenen Frist
a) die mitgeteilte Änderung der Reiseleistung oder Abweichung der besonderen
Vorgabe anzunehmen,
b) ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten, oder
c) die Teilnahme an einer von ISCHIA WANDERN gegebenenfalls angebotenen
Ersatz-Pauschalreise zu erklären.
Wenn der Reisende gegenüber ISCHIA WANDERN nicht oder nicht innerhalb der
gesetzten, angemessenen Frist reagiert, gilt die Änderung bzw. Abweichung als
angenommen. Hierüber, sowie über die erhebliche Änderung bzw. Abweichung einer
besonderen Vorgabe wird der Reisende von ISCHIA WANDERN unverzüglich nach
Kenntnis von dem Änderungsgrund zusammen mit der Mitteilung über dessen Rechte
nebst Fristsetzung zur Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger klar,
verständlich und in hervorgehobener Weise unterrichtet.
3.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sofern die durchgeführte
Ersatz-Pauschalreise oder geänderte Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich
geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit,
ist der Reisepreis gemäß § 651m Abs. 1 BGB zu mindern; sofern ISCHIA WANDERN bei
gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der
Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn, Vertragsübertragung
(Ersatzperson)
4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag
zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ISCHIA WANDERN unter den am Ende der
AGB angegebenen Kontaktdaten zu erklären. Falls die Reise über einen
Reisemittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt
werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften
Datenträger zu erklären.
4.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an,
so verliert ISCHIA WANDERN den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann
ISCHIA WANDERN eine angemessene Entschädigung vom Reisenden verlangen. Dies gilt
nicht, sofern der Rücktritt von ISCHIA WANDERN zu vertreten ist oder wenn am
Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche
Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung
von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind
unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle derjenigen
Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch
dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen
worden wären.
4.3 ISCHIA WANDERN hat diesen ihm zustehenden Entschädigungsanspruch in den
nachfolgenden Stornopauschalen festgelegt. Die Berechnung erfolgt unter
Berücksichtigung des Zeitpunktes des vom Reisenden erklärten Rücktritts bis zum
vertraglich vereinbarten Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von
Aufwendungen und den zu erwartenden Erwerb durch eine anderweitige Verwendung
der Reiseleistungen.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung
bei ISCHIA WANDERN oder dem Reisemittler wie folgt berechnet:
a) allgemeine Stornopauschale pro Person bzw. pro Wohneinheit (bei
Ferienwohnungen/Ferienhäusern):
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20%
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40%
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 60%
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder Nichtantritt
der Reise 90% des Reisepreises.
b) besondere Stornopauschale:
Sonderangebote/Specials, individuell ausgearbeitete Pauschalreisen sowie
Gruppenreisen können besonderen Stornierungsbedingungen unterliegen, auf die in
der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. Reiseausschreibung/Angebot und der
Reisebestätigung nach Art. 250 §§ 3, 6 EGBGB ausdrücklich hingewiesen wird.
4.4 Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ISCHIA WANDERN
nachzuweisen, dass ISCHIA WANDERN durch den Rücktritt lediglich eine wesentlich
niedrigere angemessene Entschädigung verlangen kann.
4.5 ISCHIA WANDERN behält sich vor, anstelle der vorstehenden Stornopauschalen
eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern, soweit ISCHIA WANDERN
das Entstehen wesentlich höherer Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Stornopauschale nachweisen kann. In diesem Fall ist ISCHIA WANDERN verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen
und sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und auf Verlangen des Reisenden zu
begründen.
4.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird von ISCHIA
WANDERN ausdrücklich empfohlen.
4.7 Ist ISCHIA WANDERN infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des
Reisepreises verpflichtet ist, ist die Erstattung unverzüglich, auf jeden Fall
aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.
4.8 Das gesetzliche Recht des Reisenden, auf einem dauerhaften Datenträger gemäß
§ 651e BGB eine Vertragsübertragung auf einen anderen Reisenden zu erklären
(Stellung eines Ersatzteilnehmers), bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen
unberührt, sofern diese Mitteilung ISCHIA WANDERN nicht später als sieben Tage
vor Reiseantritt zugeht. Im Übrigen haften der Ersatzteilnehmer und der Reisende
ISCHIA WANDERN gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch
den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstehenden angemessenen und tatsächlich
anfallenden Mehrkosten.
5. Umbuchungen durch den Reisenden vor Reisebeginn
5.1 Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf eine Änderung hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder
der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt selbstverständlich
nicht, sofern eine Umbuchung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter
vorvertraglicher Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB nötig ist; eine solche
Umbuchung wird für den Reisenden kostenfrei durchgeführt.
5.2 Sofern ISCHIA WANDERN auf Wunsch des Reisenden eine Umbuchung nach Ziffer
5.1 Satz 1 vornimmt, fällt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt ein
Umbuchungsentgelt in Höhe von 30.- € je Vorgang an, das zusätzlich zu einem
eventuell neuen Reisepreis für die umgebuchte Leistung vom Reisenden zu bezahlen
ist; über einen aufgrund der Umbuchung entstehenden neuen Reisepreis wird der
Reisende vor der Umbuchung informiert.
5.3 Umbuchungswünsche des Reisenden ab 29 Tage vor Reisebeginn können, sofern
ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag
gemäß Ziff. 4.3 zu den dort geltenden Bedingungen und gleichzeitiger
Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die
nur geringfügige Kosten verursachen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ISCHIA WANDERN ordnungsgemäß
angeboten hat, aus Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in
Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises.
ISCHIA WANDERN wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen entgegenstehen. ISCHIA WANDERN empfiehlt den Abschluss
einer Reise-Abbruch-Versicherung.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung
durch ISCHIA WANDERN
7.1 ISCHIA WANDERN kann wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl nur
dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn ISCHIA WANDERN
a) in der vorvertraglichen Unterrichtung hinsichtlich der gebuchten
Pauschalreise die Mindestteilnehmerzahl beziffert, sowie den Zeitpunkt angibt,
bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden
spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und b) in der Reisebestätigung
die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. Der Rücktritt
ist dem Reisenden gegenüber spätestens an dem Tag, der in der vorvertraglichen
Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben ist, zu erklären. Sollte
bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat ISCHIA WANDERN
unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat ISCHIA WANDERN
unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach erklärtem
Rücktritt, durch den Reisenden geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.
7.2 ISCHIA WANDERN kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer
Abmahnung durch ISCHIA WANDERN nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist; dies gilt nicht, sofern ein vertragswidriges Verhalten
aufgrund einer Verletzung von vorvertraglichen Informationspflichten entstanden
ist. Kündigt ISCHIA WANDERN, so behält ISCHIA WANDERN den Anspruch auf den
Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ISCHIA WANDERN aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich
der ihm von seinen Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8. Mitwirkungspflichten des Reisenden
8.1 Reiseunterlagen
Der Reisende hat ISCHIA WANDERN oder seinen Reisemittler, bei dem er die
Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er trotz vollständiger Zahlung
des Reisepreises die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. E-Ticket-Belege,
Hotelvoucher) nicht innerhalb der von ISCHIA WANDERN mitgeteilten Frist erhält.
8.2 Mängelanzeige
ISCHIA WANDERN ist verpflichtet, dem Reisenden die Pauschalreise frei von
Reisemängeln zu erbringen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Reisende
verpflichtet, einen Reisemangel ISCHIA WANDERN gegenüber unverzüglich
anzuzeigen. Hierzu hat der Reisende seine Mängelanzeige unverzüglich dem
Vertreter von ISCHIA WANDERN vor Ort bekannt zu geben. Ist ein Vertreter von
ISCHIA WANDERN vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, hat der
Reisende die aufgetretenen Mängel ISCHIA WANDERN direkt gegenüber bekannt zu
geben. Die Kontaktdaten eines vor Ort vorhanden Vertreters von ISCHIA WANDERN
nebst dessen Erreichbarkeit sowie die Kontaktdaten von ISCHIA WANDERN für eine
Reisemängelanzeige sind der Reisebestätigung zu entnehmen. Der Reisende hat
darüber hinaus die Möglichkeit, seine Mängelanzeige auch dem Reisemittler, bei
dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu übermitteln. Der Vertreter von ISCHIA
WANDERN ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist
jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
Soweit ISCHIA WANDERN infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige
nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach
§ 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
8.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels
der in § 651i BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB kündigen, so hat der Reisende
ISCHIA WANDERN zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies
gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe durch ISCHIA WANDERN verweigert wird oder eine
sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.4 Gepäckverspätung und -beschädigung:
a) Der Reisende hat nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen bei Flugreisen
Schäden an seinem Reisegepäck oder einen Gepäckverlust oder Gepäckverspätung
unverzüglich vor Ort der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadensanzeige
(P.I.R.) anzuzeigen und sich aus Nachweisgründen eine Bestätigung in Textform
aushändigen zu lassen. Sowohl Fluggesellschaften als auch ISCHIA WANDERN lehnen
in der Regel diesbezügliche Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte
ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt wurde. Die Schadenanzeige ist bei
einer Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei einer Gepäckverspätung binnen 21
Tagen nach Aushändigung zu erstatten.
b) Darüber hinaus ist die Beschädigung, der Verlust bzw. die Gepäckverspätung
unverzüglich ISCHIA WANDERN gemäß den Ausführungen in Ziffer 8.2 bekannt zu
geben. Eine Bekanntgabe an ISCHIA WANDERN entbindet den Reisenden nicht von der
Pflicht der fristgemäßen Schadenanzeige an die zuständige Fluggesellschaft gemäß
lit. a).
9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung von ISCHIA WANDERN für Schäden, die nicht aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese nicht schuldhaft herbeigeführt
wurden. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf
solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf
Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter
bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch ISCHIA WANDERN
gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Sofern sich aus internationalen
Übereinkünften oder auf diesen beruhende gesetzliche Vorschriften weitergehende
Ansprüche ergeben, bleiben diese von der Haftungsbeschränkung unberührt.
9.2 ISCHIA WANDERN haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und
Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden, wie z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Musicalaufführungen,
Ausstellungen, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der
Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Adresse
des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig
gekennzeichnet werden, dass diese für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil
der Pauschalreise von ISCHIA WANDERN sind. ISCHIA WANDERN haftet jedoch für
diese Leistungen, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung
von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten seitens ISCHIA WANDERN
ursächlich waren.
9.3 ISCHIA WANDERN haftet nicht für Leistungen, die durch den Reisenden im
Rahmen der Pauschalreise in Anspruch genommen werden und nicht von ISCHIA
WANDERN oder deren Vertreter vor Ort, sondern beispielsweise durch das Hotel
oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder
veranstaltet werden.
10. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung, Verbraucherstreitbeilegung
10.1 Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber
ISCHIA WANDERN geltend zu machen. Die Geltendmachung kann durch den Reisenden
auch über den Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, erfolgen.
Es wird empfohlen, die Ansprüche auf einem dauerhaften Datenträger geltend zu
machen.
10.2 Die reisevertraglichen Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren;
die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag
nach enden sollte. 10.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen ISCHIA WANDERN an
Dritte, die nicht Reiseteilnehmer sind, ist ausgeschlossen.
10.4 ISCHIA WANDERN weist nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)
darauf hin, dass ISCHIA WANDERN nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch gesetzlich nicht
verpflichtet ist. Sollte sich nach Drucklegung eine gesetzliche Pflicht zur
Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder sollte ISCHIA
WANDERN freiwillig daran teilnehmen, wird ISCHIA WANDERN die Reisenden hierüber
auf einem dauerhaften Datenträger informieren.
11. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften
11.1 ISCHIA WANDERN unterrichtet die Reisenden über allgemeine Pass- und
Visaerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen
für die Erlangung von eventuell notwendigen Visa, sowie gesundheitspolizeiliche
Formalitäten vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor
Reiseantritt.
11.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie
das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der
Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von
Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn ISCHIA WANDERN
nicht, nicht ausreichend oder falsch informiert hat.
11.3 ISCHIA WANDERN haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende
ISCHIA WANDERN mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass ISCHIA
WANDERN eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
12. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet ISCHIA WANDERN, den Reisenden
über die Identität der ausführenden Fluggesellschaften sämtlicher im Rahmen der
gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu
informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht
fest, so ist ISCHIA WANDERN verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft
bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die
Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald ISCHIA WANDERN weiß, welche
Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss ISCHIA WANDERN den Reisenden
informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft
genannte Fluggesellschaft, muss ISCHIA WANDERN den Reisenden über den Wechsel
informieren. ISCHIA WANDERN muss unverzüglich alle angemessenen Schritte
einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den
Wechsel unterrichtet wird.
Die Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist
(sog. „Black List“) kann auf folgender Internetseite abgerufen werden:
https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de
13. Besondere Hinweise für Ferienwohnungen und Residence
In der Regel sind Strom, Wasser und Gas im Preis eingeschlossen, sofern in der
Ausschreibung oder im Angebot nichts Abweichendes vermerkt wurde. Die im
Gesamtpreis enthaltenen Kosten der Endreinigung ist nicht an ISCHIA WANDERN,
sondern vor Ort zu begleichen. Die Ferienwohnung/Residence darf nur von der
ausgeschriebenen und in der Reisebestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen
und Kindern bewohnt werden. Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen
gestattet, in denen dies ausdrücklich angegeben ist. Die angegebenen An- und
Abreisetermine sind bindend.
Der Reisende verpflichtet sich, die Wohneinheit und das Inventar und evtl.
Gemeinschaftseinrichtungen ordnungsgemäß zu behandeln. Der Reisende ist
verpflichtet einen schuldhaft verursachten Schaden am Inventar oder der
Wohneinheit zu erstatten – dies gilt auch von Gästen des Reisenden schuldhaft
verursachten Schäden. Bei Schlüsselübergabe kann eine angemessene Kaution als
Sicherheit für evtl. Schäden verlangt werden – hierauf wird in der
Reisebestätigung hingewiesen. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die
Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in schadenfrei
hinterlassen worden sind.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
14.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und ISCHIA WANDERN findet
deutsches Recht Anwendung.
14.2 Der Reisende kann ISCHIA WANDERN nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen
von ISCHIA WANDERN gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend.
Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts sind, wird als Gerichtsstand der Sitz von ISCHIA WANDERN
vereinbart, sofern diese AGB aufgrund eines fehlenden Rahmenvertrages zur
Abwicklung von Geschäftsreisen für das Unternehmen des Reisenden anwendbar sind.
Gleiches gilt für Reisende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
in einem Drittland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
14.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen
internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem
Reisenden und ISCHIA WANDERN anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des
Reisenden ergibt, oder
b) wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den
Reisenden günstiger sind, als die vorstehenden Bestimmungen oder die
entsprechenden deutschen Vorschriften.
Stand: 15.08.2018 / ©JD
Reiseveranstalter:
ISCHIA WANDERN G&S GmbH
Dürener Straße 401 D
D - 50858 Köln
Geschäftsführerin: Giovanna di Rosa, Anita Ruwisch
Webseite: https://www.ischia-wandern.de
Email:
info@ischia-wandern.de
Tel.: 0039 340 146 33 64
Datenschutzhinweis:
Die im Rahmen der Buchung der Pauschalreise von den Reisenden zur Verfügung
gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und von
ISCHIA WANDERN G&G GmbH und deren Leistungsträgern (Beförderungsunternehmen,
Hotels, Incoming-Agenturen, Datenbankanbieter Einreise- und
gesundheitspolizeilicher Vorschriften) genutzt und in einem Reservierungssystem
(GDS) verarbeitet und gespeichert, soweit sie zur Vertragsdurchführung
erforderlich sind. Die Vorschriften der DSGVO finden Anwendung. Die
ausführlichen Datenschutzhinweise einschließlich der Rechte der Reisenden sind
auf
https://www.ischia-wandern.de/ischia-wandern-datenschutz.htm
hinterlegt, können unter den Kontaktdaten von ISCHIA WANDERN G&G GmbH
angefordert werden bzw. werden zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten
(Reiseanfrage / Reisebuchung) zur Verfügung gestellt.
Fernabsatzverträge:
ISCHIA WANDERN G&G GmbH weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im
Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g
Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht
jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen ISCHIA WANDERN G&G
GmbH und dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der
Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers
geführt worden.
Reiseversicherungen:
ISCHIA WANDERN G&G GmbH empfiehlt generell den Abschluss einer
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und einer Auslands-Reise-Krankenversicherung
einschließlich Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
bereit, die Sie unter
https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden |